Prüfungsordnung
Swedex-Prüfungen Niveau A2 und B1 |
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Träger der Prüfung
Swedex-Prüfungen sind kursunabhängige Prüfungen für Schwedisch
als Fremdsprache Niveau A2 bzw. B1 nach dem Referenzrahmen des
Europarats. Sie wurden im Rahmen eines am 31. Dezember 2003
ausgelaufenen Lingua-2-Projektes entwickelt. Das Projekt wurde von der
International Certificate Conference (ICC) koordiniert, Projektpartner
waren Folkuniversitetet (FU) und das Schwedische Institut (SI) in
Schweden, die Universität Lodz in Polen sowie die
Volkshochschul-Landesverbände von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen in Deutschland.
Im Projekt wurden Lernzielbeschreibungen, Testformate
und Modelltests entwickelt.
ICC hält das Copyright für sämtliche Projektpartner, Folkuniversitetet
hat die Nutzungsrechte und zeichnet verantwortlich für folgende
Bereiche: Konstruktion und Probedurchlauf neuer Tests, zentrale
Lehrgänge für Prüfungsleiter, die wiederum als Multiplikatoren weitere
Prüfungsleiter ausbilden, Administration von Examina, Vergabe von
Lizenzen an lokale Prüfungszentren, Versand der Prüfungsaufgaben,
Ergebnisfeststellung und Ausfertigung der Zertifikate sowie für die
Swedex-Website (www.swedex.info).
Prüfungsformat
Die Prüfung besteht bei jedem Niveau aus fünf Einzeltests:
1. Leseverstehen
2. Hörverstehen
3. Wortschatz und Grammatik
4. Schriftlicher Ausdruck
5. Mündlicher Ausdruck
Die Tests 1 – 4 finden als Gruppenprüfung statt, die mündliche Prüfung A
2 als Einzelprüfung und B1 als Paarprüfung. Testformat und Beschreibung
der einzelnen Tests sind im Rahmen der Lernzielbeschreibung von Swedex
veröffentlicht.
Prüfungszentren
Nur lizenzierte Einrichtungen dürfen die Swedex-Prüfungen
durchführen.
Die Qualifikationskriterien für Swedex-Prüfungszentren sind in den
Richtlinien zur Durchführung von Swedex-Prüfungen beschrieben.
Aufgabenerstellung und Ergebnisfeststellung
Die Prüfungsaufgaben werden zentral von Folkuniversitetet
erstellt, die Prüfungen werden in den von Swedex lizenzierten
Prüfungszentren durchgeführt.
Für die Durchführung der Prüfungen sind diese Prüfungsordnung und die
„Richtlinien zur Durchführung von Prüfungen“ rechtsverbindlich.
Prüfungstermine
Die Swedex Prüfungszentren können die Prüfungstermine frei
wählen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen sind alle Bewerber mit den Niveau A2 bzw.
B1 des Referenzrahmens des Europarats entsprechenden
Schwedischkenntnissen, die mindestens 14 Jahre alt sind und nicht
Schwedisch als Muttersprache haben.
Bewerber, die jünger als 14 Jahre alt sind, können bei Swedex einen
Antrag auf Teilnahme an der Prüfung stellen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung einzelner Teilnehmer muss spätestens eine Woche vor
dem Prüfungstermin bei Swedex vorliegen. Das lokale Prüfungszentrum
setzt die Anmeldefrist fest.
Die Anmeldefristen sind verbindlich.
Prüfungsunterlagen
Die Prüfungsunterlagen bleiben Eigentum von Folkuniversitetet und Swedex
und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist
untersagt. Sie dürfen ferner keinesfalls zu Informations- oder
Übungszwecken verwendet werden.
Ausschluss von der Prüfung
Wer gegen die Prüfungsordnung verstößt, bei der Prüfung täuscht,
sich unerlaubter Hilfsmittel bedient oder anderen dabei hilft, wird von
der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall findet keine Bewertung der
Prüfungsleistungen statt. Stellt sich erst nach der Prüfung heraus, dass
ein Grund für einen Ausschluss vorliegt, ist Swedex berechtigt, die
Prüfung als „nicht bestanden“ zu werten. Vor der Entscheidung muss der
betroffene Prüfungsteilnehmer angehört werden.
Abbruch der Prüfung
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung abbrechen, müssen die gesamte
Prüfung wiederholen und haben keinen Anspruch auf Erstattung der
Prüfungsgebühren. Werden für den Abbruch Krankheitsgründe geltend
gemacht, sind diese innerhalb von einer Woche durch Vorlage eines
ärztlichen Attests beim Prüfungszentrum nachzuweisen. In diesem Fall
kann die Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin gutgeschrieben
werden.
Bewertung und Ergebnis
Die auf der Anzahl richtiger Antworten basierende Punktevergabe
erfolgt für die Prüfungsteile Hörverstehen, Leseverstehen und Wortschatz
und Grammatik. Für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgt
die Bewertung nach festgelegten Kriterien. Die Punkte für die
Prüfungsteile Hörverstehen, Leseverstehen sowie Wortschatz und Grammatik
werden addiert. Ein schlechteres Ergebnis in einem dieser Teile lässt
sich mit einem besseren Ergebnis in einem anderen Prüfungsteil
ausgleichen. Die Grenze für eine bestandene Prüfung liegt bei 60%. Diese
muss im schriftlichen und mündlichen Teil erreicht werden.
Eine zusammenfassende Schlussbewertung erfolgt nach folgenden Stufen:
bestanden – gut bestanden – mit Auszeichnung bestanden.
Zertifikat
Hat der Prüfungsteilnehmer die gesamte Prüfung bestanden, erhält
er ein Zertifikat, in dem die erzielten Ergebnisse dokumentiert sind.
Das Zertifikat wird von Swedex ausgestellt und trägt die Logos von FU,
SI und ICC.
Bei Verlust eines Zertifikats wird gegen eine Verwaltungsgebühr ein
Duplikat ausgestellt. Das Duplikat ist als solches gekennzeichnet.
Diese Bestimmung gilt nur innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach dem
Prüfungstermin.
Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung kann als Ganzes beliebig oft wiederholt werden, das
erste Mal jedoch frühestens nach einem halben Jahr.
Die Wiederholung nur des schriftlichen oder des mündlichen Prüfungsteils
oder einzelner Teile ist nicht zulässig. Das Nachholen eines
schriftlichen oder mündlichen Prüfungsteils ist nur zulässig, wenn die
Prüfung aus Krankheitsgründen abgebrochen wurde. Die Prüfung kann erst
beim nächsten Prüfungstermin des Prüfungszentrums wiederholt werden.
Einspruch gegen das Prüfungsergebnis
Einsprüche gegen das Prüfungsergebnis sind innerhalb von zwei
Monaten nach Versand des
Ergebnisses schriftlich bei Swedex einzureichen. Swedex holt die
Stellungnahme aller Beteiligten ein und trifft eine Entscheidung.
Archivierung
Die korrigierten Prüfungsarbeiten und Bewertungsbogen der
mündlichen Prüfungen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten nach
dem Prüfungstermin von Swedex aufbewahrt. Die Prüfungsergebnisse werden
10 Jahre archiviert.
Geltungsdauer
Diese Prüfungsordnung und die „Richtlinien zur Durchführung der
Prüfung“ treten am 15.04.2005 in Kraft und gelten bis auf weiteres.
Göteborg, im März 2010 |