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Prüfungsordnung
Swedex-Prüfungen Niveau A2 und B1

Träger der Prüfung

Swedex-Prüfungen sind kursunabhängige Prüfungen für Schwedisch als Fremdsprache Niveau A2 bzw. B1 nach dem Referenzrahmen des Europarats. Sie wurden im Rahmen eines am 31. Dezember 2003 ausgelaufenen Lingua-2-Projektes entwickelt. Das Projekt wurde von der International Certificate Conference (ICC) koordiniert, Projektpartner waren Folkuniversitetet (FU) und das Schwedische Institut (SI) in Schweden, die Universität Lodz in Polen sowie die Volkshochschul-Landesverbände von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in Deutschland.

Im Projekt wurden Lernzielbeschreibungen, Testformate und Modelltests entwickelt.
ICC hält das Copyright für sämtliche Projektpartner, Folkuniversitetet hat die Nutzungsrechte und zeichnet verantwortlich für folgende Bereiche: Konstruktion und Probedurchlauf neuer Tests, zentrale Lehrgänge für Prüfungsleiter, die wiederum als Multiplikatoren weitere Prüfungsleiter ausbilden, Administration von Examina, Vergabe von Lizenzen an lokale Prüfungszentren, Versand der Prüfungsaufgaben, Ergebnisfeststellung und Ausfertigung der Zertifikate sowie für die Swedex-Website (www.swedex.info).

Prüfungsformat
Die Prüfung besteht bei jedem Niveau aus fünf Einzeltests:

    1. Leseverstehen
    2. Hörverstehen
    3. Wortschatz und Grammatik
    4. Schriftlicher Ausdruck
    5. Mündlicher Ausdruck

Die Tests 1 – 4 finden als Gruppenprüfung statt, die mündliche Prüfung A 2 als Einzelprüfung und B1 als Paarprüfung. Testformat und Beschreibung der einzelnen Tests sind im Rahmen der Lernzielbeschreibung von Swedex veröffentlicht.

Prüfungszentren
Nur lizenzierte Einrichtungen dürfen die Swedex-Prüfungen durchführen.
Die Qualifikationskriterien für Swedex-Prüfungszentren sind in den Richtlinien zur Durchführung von Swedex-Prüfungen beschrieben.

Aufgabenerstellung und Ergebnisfeststellung
Die Prüfungsaufgaben werden zentral von Folkuniversitetet erstellt, die Prüfungen werden in den von Swedex lizenzierten Prüfungszentren durchgeführt.
Für die Durchführung der Prüfungen sind diese Prüfungsordnung und die „Richtlinien zur Durchführung von Prüfungen“ rechtsverbindlich.

Prüfungstermine
Die Swedex Prüfungszentren können die Prüfungstermine frei wählen.

Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen sind alle Bewerber mit den Niveau A2 bzw. B1 des Referenzrahmens des Europarats entsprechenden Schwedischkenntnissen, die mindestens 14 Jahre alt sind und nicht Schwedisch als Muttersprache haben.
Bewerber, die jünger als 14 Jahre alt sind, können bei Swedex einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung stellen.

Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung einzelner Teilnehmer muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei Swedex vorliegen. Das lokale Prüfungszentrum setzt die Anmeldefrist fest.
Die Anmeldefristen sind verbindlich.

Prüfungsunterlagen
Die Prüfungsunterlagen bleiben Eigentum von Folkuniversitetet und Swedex und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist untersagt. Sie dürfen ferner keinesfalls zu Informations- oder Übungszwecken verwendet werden.

Ausschluss von der Prüfung
Wer gegen die Prüfungsordnung verstößt, bei der Prüfung täuscht, sich unerlaubter Hilfsmittel bedient oder anderen dabei hilft, wird von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall findet keine Bewertung der Prüfungsleistungen statt. Stellt sich erst nach der Prüfung heraus, dass ein Grund für einen Ausschluss vorliegt, ist Swedex berechtigt, die Prüfung als „nicht bestanden“ zu werten. Vor der Entscheidung muss der betroffene Prüfungsteilnehmer angehört werden.

Abbruch der Prüfung
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung abbrechen, müssen die gesamte Prüfung wiederholen und haben keinen Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren. Werden für den Abbruch Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese innerhalb von einer Woche durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungszentrum nachzuweisen. In diesem Fall kann die Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin gutgeschrieben werden.

Bewertung und Ergebnis
Die auf der Anzahl richtiger Antworten basierende Punktevergabe erfolgt für die Prüfungsteile Hörverstehen, Leseverstehen und Wortschatz und Grammatik. Für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgt die Bewertung nach festgelegten Kriterien. Die Punkte für die Prüfungsteile Hörverstehen, Leseverstehen sowie Wortschatz und Grammatik werden addiert. Ein schlechteres Ergebnis in einem dieser Teile lässt sich mit einem besseren Ergebnis in einem anderen Prüfungsteil ausgleichen. Die Grenze für eine bestandene Prüfung liegt bei 60%. Diese muss im schriftlichen und mündlichen Teil erreicht werden.

Eine zusammenfassende Schlussbewertung erfolgt nach folgenden Stufen: bestanden – gut bestanden – mit Auszeichnung bestanden.

Zertifikat
Hat der Prüfungsteilnehmer die gesamte Prüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat, in dem die erzielten Ergebnisse dokumentiert sind. Das Zertifikat wird von Swedex ausgestellt und trägt die Logos von FU, SI und ICC.

Bei Verlust eines Zertifikats wird gegen eine Verwaltungsgebühr ein Duplikat ausgestellt. Das Duplikat ist als solches gekennzeichnet.
Diese Bestimmung gilt nur innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach dem Prüfungstermin.

Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung kann als Ganzes beliebig oft wiederholt werden, das erste Mal jedoch frühestens nach einem halben Jahr.
Die Wiederholung nur des schriftlichen oder des mündlichen Prüfungsteils oder einzelner Teile ist nicht zulässig. Das Nachholen eines schriftlichen oder mündlichen Prüfungsteils ist nur zulässig, wenn die Prüfung aus Krankheitsgründen abgebrochen wurde. Die Prüfung kann erst beim nächsten Prüfungstermin des Prüfungszentrums wiederholt werden.

Einspruch gegen das Prüfungsergebnis
Einsprüche gegen das Prüfungsergebnis sind innerhalb von zwei Monaten nach Versand des
Ergebnisses schriftlich bei Swedex einzureichen. Swedex holt die Stellungnahme aller Beteiligten ein und trifft eine Entscheidung.

Archivierung
Die korrigierten Prüfungsarbeiten und Bewertungsbogen der mündlichen Prüfungen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Prüfungstermin von Swedex aufbewahrt. Die Prüfungsergebnisse werden 10 Jahre archiviert.

Geltungsdauer
Diese Prüfungsordnung und die „Richtlinien zur Durchführung der Prüfung“ treten am 15.04.2005 in Kraft und gelten bis auf weiteres.

Göteborg, im März 2010


Swedex - Prüfungen Schwedisch als Fremdsprache
swedex@folkuniversitetet.se